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   VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112   

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VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112 (https://dejure.org/2016,35506)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2016 - 16a D 13.2112 (https://dejure.org/2016,35506)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2016 - 16a D 13.2112 (https://dejure.org/2016,35506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung von Verwarnungsgeldern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20; B. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 (Az. 2 C 6.14 - juris) nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass es seine bisherige Rechtsprechung zu den Zugriffsdelikten aufgebe; bei innerdienstlich begangenen Dienstvergehen sei vielmehr ebenfalls die Ausrichtung der grundsätzlichen Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der gesetzlich vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen am gesetzlich bestimmten Strafrahmen geboten.

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (hier bis zu fünf Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).

    Ausgehend von der Rechtsprechung der Strafgerichte zu § 248 a StGB ist die Grenze zur Geringwertigkeit bei etwa 50,- Euro anzusetzen (BVerwG, U. v. 10.12.2015 a. a. O. Rn. 26; U. v. 25.7.2013 - 2 C 63.11 - Rn. 16), wobei bei einmaligem Fehlverhalten auch 200,- Euro als Grenze in Betracht kommen kann (BVerwG, B. v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris).

    Dabei müssen die negativen Lebensumstände eine schwerwiegende Ausnahmesituation begründen (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06; U. v. 10.12.2015 a.a.O; B. v. 15.6.2016 - 2 B 49/15; BayVGH, U. v. 29.7.2015 a. a. O. - jeweils in juris).

    Weitere Milderungsgründe, die zugunsten des Beklagten zu berücksichtigen wären und die über den Kreis der so genannten "anerkannten Milderungsgründe" hinausgehen (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 6/14 - juris Rn. 36), sind nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Der Senat folgt hinsichtlich der Zumessungskriterien des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris) zu § 13 BDG (BayVGH U. v. 23.9.2009 - 16a D 07.2355 - juris; U. v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974; U. v. 21.1.2015 - 16a D 13.1904, Rn. 81; U. v. 11.5.2016 - 16a D 13.1540, Rn. 61 - jeweils in juris).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20; B. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).

    Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U. v. 29.5.2008 a. a. O. Rn. 14).

    Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf ihren allgemeinen Status, ihren Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und ihre konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U. v. 29.5.2008 a. a. O. Rn. 15).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.2008 a. a. O. Rn. 20).

    Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris m. w. N.).

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Angesichts dessen wird eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Zugriffsdelikten und diesen gleichgestellten Delikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 30.05 - juris Rn. 36; BayVGH, U. v. 20.4.2016 - 16a D 14.938 - juris Rn. 66).

    Davon ausgehend, dass die negativen Lebensumstände eine gravierende Ausnahmesituation begründen müssen, die über das hinausgeht, was an familiären und finanziellen Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann (BayVGH, U. v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72), hat der Senat bereits erhebliche Zweifel, dass sich der Beklagte auf das Vorliegen einer solchen Phase berufen kann.

    Abgesehen davon können im Rahmen einer Verletzung des Kernbereichs der dienstlichen Pflichten nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72).

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Dabei müssen die negativen Lebensumstände eine schwerwiegende Ausnahmesituation begründen (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06; U. v. 10.12.2015 a.a.O; B. v. 15.6.2016 - 2 B 49/15; BayVGH, U. v. 29.7.2015 a. a. O. - jeweils in juris).

    Auch wenn sich der Beklagte im Vergleich zu den früheren Leistungsbewertungen gesteigert hat, ist dies allein nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden kann (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 14.1328 - juris Rn. 40; U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 55).

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642

    Aberkennung des Ruhegehalt

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Da die Verwaltung im Umgang mit öffentlichem und amtlich anvertrautem Gut auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten in hohem Maße angewiesen ist und eine lückenlose Kontrolle eines jeden Beamten nicht möglich ist, muss derjenige, der diese Vertrauensgrundlage zerstört, mit einer Auflösung seines Beamtenverhältnisses rechnen (BVerwG, B. v. 20.12.2011 - 2 B 64.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 40).

    Auch wenn sich der Beklagte im Vergleich zu den früheren Leistungsbewertungen gesteigert hat, ist dies allein nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden kann (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 14.1328 - juris Rn. 40; U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 55).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen regelmäßig geeignet, das Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit zu zerstören (BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris).

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Dabei müssen die negativen Lebensumstände eine schwerwiegende Ausnahmesituation begründen (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06; U. v. 10.12.2015 a.a.O; B. v. 15.6.2016 - 2 B 49/15; BayVGH, U. v. 29.7.2015 a. a. O. - jeweils in juris).

    Hiergegen spricht auch, dass das sonstige Verhalten des Beklagten zum Tatzeitpunkt in keiner Hinsicht auffällig gewesen ist (BVerwG, B. v. 15.6.2016 - 2 B 49/15).

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778

    Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt,

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Der Vertrauensverlust ergibt sich nicht aus dem etwaigen Schaden, sondern aus der unzulässigen Verwendung dienstlich anvertrauter Gelder aus eigennützigen Gründen selbst (vgl. BVerwG, U. v. 15.8.1989 - 1 D 61/88 - juris Rn. 26; BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 56).

    Abgesehen davon können im Rahmen einer Verletzung des Kernbereichs der dienstlichen Pflichten nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72).

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller belastender und entlastender Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 18).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20; B. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14

    ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
    Die Erheblichkeitsschwelle liegt in solchen Fällen also höher als bei anderen Pflichtverletzungen (OVG Lüneburg, U. v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 - juris Rn. 100).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98

  • BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 15.14

    Zur Bewertung der Folgen eines regelmäßigen Cannabiskonsums sowie eines

  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11

    Disziplinarrecht: Zugriffsdelikt; innerdienstlicher Betrug; Maßnahmebemessung

  • BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05

    Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07

    Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts

  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 72.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten wegen sittlicher

  • BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82

    Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der

  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 11.97

    Bindungswirkungen für das Bundesverwaltungsgericht und Disziplinargerichte trotz

  • VGH Bayern, 27.10.2010 - 16a D 09.2470

    Beamter beim Landesamt für Verfassungsschutz; Unterschlagung dienstlich

  • BVerwG, 15.08.1989 - 1 D 61.88

    Dienstvergehen eines Zollbeamten des gehobenen Dienstes - Missbrauch eines

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

  • VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127

    Disziplinarrecht

  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute;

  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1904

    Beamte, Dienststelle, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren,

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974

    Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung;

  • VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549

    Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung,

    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).

    Bei schweren Dienstvergehen stellt sich dann vorrangig die Frage, ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).

  • VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.3912

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 49).

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).

  • VG München, 22.07.2020 - M 19L DK 19.3685

    Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 49).

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).

  • VG Regensburg, 29.06.2020 - RN 10A DK 19.681

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Dienstherr und Allgemeinheit müssen sich im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung auf die Ehrlichkeit der mit dienstlichen Geldern oder Gütern betrauten Beamten verlassen können (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. September 2016 - 16a D 13.2112 -, juris).
  • VG München, 17.02.2020 - M 19L DK 19.3123

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eines ehemaligen Mitarbeiters der

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 49).

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).

  • VG München, 04.02.2020 - M 19B DK 19.2905

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrfachen Kollegendiebstahls

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).

    Entlastungsmomente können sich dabei aus allen denkbaren Umständen ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).

  • VG München, 25.09.2019 - M 19L DK 18.6098

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Solche Umstände können das Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme rechtfertigen, wenn sie in ihrer Gesamtheit das Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes aufweisen (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57).

    Gelder des Dienstherrn sind nicht dazu bestimmt, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen, sodass sich der Vertrauensverlust nicht aus dem etwaigen Schaden, sondern der unzulässigen Verwendung dienstlich anvertrauter Gelder selbst ergibt (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 65).

    Insoweit liegt zwar keine Offenbarung und Wiedergutmachung vor Aufdeckung der Tat vor, die grundsätzlich im Disziplinarrecht verlangt wird (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 69); er hat den Schaden aber jedenfalls zu einem Zeitpunkt ausgeglichen, als ihm die straf- und disziplinarrechtliche Tragweite seiner Tat noch nicht bewusst sein konnte.

  • VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.2587

    Disziplinarklage betreffend Kürzung des Ruhegehalts

    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57; U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).

  • BayObLG, 28.09.2022 - 206 StRR 157/22

    Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeivollzugsbeamten -

    Das gilt umso mehr, als eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Polizeibeamten unmöglich ist, sie deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden muss (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 25. September 2013, 16a D 12.1369, BeckRS 2013, 59062 Rn. 47; Urteil vom 21. Januar 2015, 16a D 13.1904, juris Rn. 87 m.w.N.; Urteil vom 28. September 2016, 16a D 13.2112 juris Rn. 50, jeweils zur Veruntreuung von Verwarnungsgeldern durch Polizeibeamte).
  • VG München, 01.02.2017 - M 19L DK 16.188

    Zurückstufung eines Beamten in die A 6 wegen Überschuldung

    Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 60).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

  • VG München, 08.12.2022 - M 19L DK 22.2286

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Finanzbeamten wegen Steuerverkürzung

  • VG München, 07.12.2021 - M 19L DK 21.711

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlichem unerlaubten Fernbleiben

  • VG Regensburg, 23.09.2020 - RO 10A DK 191335

    Ausspruch eines Ernennungsverbots im Beschluss zur Einstellung des

  • VG München, 29.11.2016 - M 24 E 20.4770

    Disziplinarklage gegen ehemaligen Bürgermeister

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42178
VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112 (https://dejure.org/2016,42178)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.11.2016 - 16a D 13.2112 (https://dejure.org/2016,42178)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. November 2016 - 16a D 13.2112 (https://dejure.org/2016,42178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Streitwertfestsetzung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.11.2009 - 2 AV 4.09

    Maßgebliche Bemsessungsgrundlage für die Höhe der Festlegung des

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112
    Durch die Gebühren Nr. 6200 ff. wird die gesamte Tätigkeit im Disziplinarverfahren abgegolten (siehe Vorbemerkung 6.2 Abs. 1 VV-RVG), eine Gegenstandswertfestsetzung entfällt (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.2009 - 2 AV 4/09; BayVGH, B. v. 27.6.2013 - 16a DC 12.565 - juris Rn. 7, 8).
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DC 12.565

    Disziplinarrecht; Nachzahlung einbehaltener Dienstbezüge; Streitwertfestsetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112
    Durch die Gebühren Nr. 6200 ff. wird die gesamte Tätigkeit im Disziplinarverfahren abgegolten (siehe Vorbemerkung 6.2 Abs. 1 VV-RVG), eine Gegenstandswertfestsetzung entfällt (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.2009 - 2 AV 4/09; BayVGH, B. v. 27.6.2013 - 16a DC 12.565 - juris Rn. 7, 8).
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