Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung von Verwarnungsgeldern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.07.2013 - M 19 DK 12.2175
- VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
- VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (38)
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14
Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16;… B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20;… B. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 (Az. 2 C 6.14 - juris) nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass es seine bisherige Rechtsprechung zu den Zugriffsdelikten aufgebe; bei innerdienstlich begangenen Dienstvergehen sei vielmehr ebenfalls die Ausrichtung der grundsätzlichen Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der gesetzlich vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen am gesetzlich bestimmten Strafrahmen geboten.
Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (hier bis zu fünf Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).
Ausgehend von der Rechtsprechung der Strafgerichte zu § 248 a StGB ist die Grenze zur Geringwertigkeit bei etwa 50,- Euro anzusetzen (BVerwG, U. v. 10.12.2015 a. a. O. Rn. 26;… U. v. 25.7.2013 - 2 C 63.11 - Rn. 16), wobei bei einmaligem Fehlverhalten auch 200,- Euro als Grenze in Betracht kommen kann (BVerwG, B. v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris).
Dabei müssen die negativen Lebensumstände eine schwerwiegende Ausnahmesituation begründen (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06; U. v. 10.12.2015 a.a.O; B. v. 15.6.2016 - 2 B 49/15;… BayVGH, U. v. 29.7.2015 a. a. O. - jeweils in juris).
Weitere Milderungsgründe, die zugunsten des Beklagten zu berücksichtigen wären und die über den Kreis der so genannten "anerkannten Milderungsgründe" hinausgehen (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 6/14 - juris Rn. 36), sind nicht ersichtlich.
- BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Der Senat folgt hinsichtlich der Zumessungskriterien des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris) zu § 13 BDG (BayVGH U. v. 23.9.2009 - 16a D 07.2355 - juris; U. v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974;… U. v. 21.1.2015 - 16a D 13.1904, Rn. 81;… U. v. 11.5.2016 - 16a D 13.1540, Rn. 61 - jeweils in juris).Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…BVerwG, B. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16;… B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20;… B. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U. v. 29.5.2008 a. a. O. Rn. 14).
Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf ihren allgemeinen Status, ihren Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und ihre konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U. v. 29.5.2008 a. a. O. Rn. 15).
Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.2008 a. a. O. Rn. 20).
Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris m. w. N.).
- VGH Bayern, 20.04.2016 - 16a D 14.938
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Angesichts dessen wird eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Zugriffsdelikten und diesen gleichgestellten Delikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (…BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 30.05 - juris Rn. 36; BayVGH, U. v. 20.4.2016 - 16a D 14.938 - juris Rn. 66).Davon ausgehend, dass die negativen Lebensumstände eine gravierende Ausnahmesituation begründen müssen, die über das hinausgeht, was an familiären und finanziellen Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann (BayVGH, U. v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72), hat der Senat bereits erhebliche Zweifel, dass sich der Beklagte auf das Vorliegen einer solchen Phase berufen kann.
Abgesehen davon können im Rahmen einer Verletzung des Kernbereichs der dienstlichen Pflichten nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein (…BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65; U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72).
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328
Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Dabei müssen die negativen Lebensumstände eine schwerwiegende Ausnahmesituation begründen (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06;… U. v. 10.12.2015 a.a.O; B. v. 15.6.2016 - 2 B 49/15; BayVGH, U. v. 29.7.2015 a. a. O. - jeweils in juris).Auch wenn sich der Beklagte im Vergleich zu den früheren Leistungsbewertungen gesteigert hat, ist dies allein nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden kann (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 14.1328 - juris Rn. 40;… U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 55).
- VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642
Aberkennung des Ruhegehalt
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Da die Verwaltung im Umgang mit öffentlichem und amtlich anvertrautem Gut auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten in hohem Maße angewiesen ist und eine lückenlose Kontrolle eines jeden Beamten nicht möglich ist, muss derjenige, der diese Vertrauensgrundlage zerstört, mit einer Auflösung seines Beamtenverhältnisses rechnen (…BVerwG, B. v. 20.12.2011 - 2 B 64.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 40).Auch wenn sich der Beklagte im Vergleich zu den früheren Leistungsbewertungen gesteigert hat, ist dies allein nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden kann (…BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 14.1328 - juris Rn. 40; U. v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 55).
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen regelmäßig geeignet, das Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit zu zerstören (BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris).Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, U. v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13).
- BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15
Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Dabei müssen die negativen Lebensumstände eine schwerwiegende Ausnahmesituation begründen (BVerwG, U. v. 3.5.2007 - 2 C 9.06;… U. v. 10.12.2015 a.a.O; B. v. 15.6.2016 - 2 B 49/15;… BayVGH, U. v. 29.7.2015 a. a. O. - jeweils in juris).Hiergegen spricht auch, dass das sonstige Verhalten des Beklagten zum Tatzeitpunkt in keiner Hinsicht auffällig gewesen ist (BVerwG, B. v. 15.6.2016 - 2 B 49/15).
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt, …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Der Vertrauensverlust ergibt sich nicht aus dem etwaigen Schaden, sondern aus der unzulässigen Verwendung dienstlich anvertrauter Gelder aus eigennützigen Gründen selbst (…vgl. BVerwG, U. v. 15.8.1989 - 1 D 61/88 - juris Rn. 26; BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 56).Abgesehen davon können im Rahmen einer Verletzung des Kernbereichs der dienstlichen Pflichten nur individuelle Extremsituationen disziplinarisch relevant sein (BayVGH, U. v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 65;… U. v. 20.4.2016 a. a. O. Rn. 72).
- BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12
Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller belastender und entlastender Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 18).Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…BVerwG, B. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/12 - juris Rn. 20;… B. v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
- OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14
ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
Die Erheblichkeitsschwelle liegt in solchen Fällen also höher als bei anderen Pflichtverletzungen (OVG Lüneburg, U. v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 - juris Rn. 100). - BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
- BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11
Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
- BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13
Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme; …
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
- BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14
Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …
- BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11
Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …
- BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06
Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche …
- BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06
Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des …
- BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98 …
- BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 15.14
Zur Bewertung der Folgen eines regelmäßigen Cannabiskonsums sowie eines …
- BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11
Disziplinarrecht: Zugriffsdelikt; innerdienstlicher Betrug; Maßnahmebemessung
- BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05
Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt …
- VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71
Disziplinarrecht
- BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07
Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts …
- BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 72.95
Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten wegen sittlicher …
- BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82
Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der …
- BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96
Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines …
- BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 11.97
Bindungswirkungen für das Bundesverwaltungsgericht und Disziplinargerichte trotz …
- VGH Bayern, 27.10.2010 - 16a D 09.2470
Beamter beim Landesamt für Verfassungsschutz; Unterschlagung dienstlich …
- BVerwG, 15.08.1989 - 1 D 61.88
Dienstvergehen eines Zollbeamten des gehobenen Dienstes - Missbrauch eines …
- BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …
- VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540
Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat
- VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127
Disziplinarrecht
- VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355
22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute; …
- VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1904
Beamte, Dienststelle, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren, …
- VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974
Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung; …
- VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung, …
Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).Bei schweren Dienstvergehen stellt sich dann vorrangig die Frage, ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).
- VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.3912
Aberkennung des Ruhegehalts wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der …
Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 49).Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).
Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).
- VG München, 22.07.2020 - M 19L DK 19.3685
Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs
Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 49).Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).
Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).
- VG Regensburg, 29.06.2020 - RN 10A DK 19.681
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Dienstherr und Allgemeinheit müssen sich im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung auf die Ehrlichkeit der mit dienstlichen Geldern oder Gütern betrauten Beamten verlassen können (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. September 2016 - 16a D 13.2112 -, juris). - VG München, 17.02.2020 - M 19L DK 19.3123
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eines ehemaligen Mitarbeiters der …
Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 49).Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).
Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).
- VG München, 04.02.2020 - M 19B DK 19.2905
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrfachen Kollegendiebstahls
Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).Entlastungsmomente können sich dabei aus allen denkbaren Umständen ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).
- VG München, 25.09.2019 - M 19L DK 18.6098
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Solche Umstände können das Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme rechtfertigen, wenn sie in ihrer Gesamtheit das Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes aufweisen (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57).Gelder des Dienstherrn sind nicht dazu bestimmt, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen, sodass sich der Vertrauensverlust nicht aus dem etwaigen Schaden, sondern der unzulässigen Verwendung dienstlich anvertrauter Gelder selbst ergibt (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 65).
Insoweit liegt zwar keine Offenbarung und Wiedergutmachung vor Aufdeckung der Tat vor, die grundsätzlich im Disziplinarrecht verlangt wird (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 69); er hat den Schaden aber jedenfalls zu einem Zeitpunkt ausgeglichen, als ihm die straf- und disziplinarrechtliche Tragweite seiner Tat noch nicht bewusst sein konnte.
- VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.2587
Disziplinarklage betreffend Kürzung des Ruhegehalts
Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 56;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 44).Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 57;… U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 45).
- BayObLG, 28.09.2022 - 206 StRR 157/22
Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeivollzugsbeamten - …
Das gilt umso mehr, als eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Polizeibeamten unmöglich ist, sie deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden muss (…ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 25. September 2013, 16a D 12.1369, BeckRS 2013, 59062 Rn. 47;… Urteil vom 21. Januar 2015, 16a D 13.1904, juris Rn. 87 m.w.N.; Urteil vom 28. September 2016, 16a D 13.2112 juris Rn. 50, jeweils zur Veruntreuung von Verwarnungsgeldern durch Polizeibeamte). - VG München, 01.02.2017 - M 19L DK 16.188
Zurückstufung eines Beamten in die A 6 wegen Überschuldung
Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (BayVGH, U.v. 28.9.2016 - 16a D 13.2112 - juris Rn. 60). - VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237
Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung …
- VG München, 08.12.2022 - M 19L DK 22.2286
Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Finanzbeamten wegen Steuerverkürzung
- VG München, 07.12.2021 - M 19L DK 21.711
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlichem unerlaubten Fernbleiben …
- VG Regensburg, 23.09.2020 - RO 10A DK 191335
Ausspruch eines Ernennungsverbots im Beschluss zur Einstellung des …
- VG München, 29.11.2016 - M 24 E 20.4770
Disziplinarklage gegen ehemaligen Bürgermeister
Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- VG München, 29.07.2013 - M 19 DK 12.2175
- VGH Bayern, 28.09.2016 - 16a D 13.2112
- VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.11.2009 - 2 AV 4.09
Maßgebliche Bemsessungsgrundlage für die Höhe der Festlegung des …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112
Durch die Gebühren Nr. 6200 ff. wird die gesamte Tätigkeit im Disziplinarverfahren abgegolten (siehe Vorbemerkung 6.2 Abs. 1 VV-RVG), eine Gegenstandswertfestsetzung entfällt (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.2009 - 2 AV 4/09;… BayVGH, B. v. 27.6.2013 - 16a DC 12.565 - juris Rn. 7, 8). - VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DC 12.565
Disziplinarrecht; Nachzahlung einbehaltener Dienstbezüge; Streitwertfestsetzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 16a D 13.2112
Durch die Gebühren Nr. 6200 ff. wird die gesamte Tätigkeit im Disziplinarverfahren abgegolten (siehe Vorbemerkung 6.2 Abs. 1 VV-RVG), eine Gegenstandswertfestsetzung entfällt (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.2009 - 2 AV 4/09; BayVGH, B. v. 27.6.2013 - 16a DC 12.565 - juris Rn. 7, 8).